M-Klassen
Mittlere Reife an der Mittelschule
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ab der 7. Jahrgangsstufe hat ihr Kind die Möglichkeit in den M-Zug der Mittelschule zu wechseln und dort die mittlere Reife zu erreichen. Alles, was Sie über die Zugangsvoraussetzungen, den Aufbau und möglich Anschlüsse des M-Zuges wissen müssen, finden sie in diesem Informationsvideo:
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Beratungslehrerin wenden:
Frau Angela Mayer
Telefonsprechstunde: Dienstag, 10.00 Uhr – 11.00 Uhr unter 08382/9111740
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Informationen zum M-Zug
Der M-Zug beginnt mit der Klasse 7 (M7) und endet in der zehnten Klasse (M10). Er schließt mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss ab. Dabei wird das Klassenlehrerprinzip in der 7. Klasse immer mehr durch Fachlehrer in den verschiedenen Sach- und Hauptfächern ersetzt
Der Schwerpunkt wird im M-Zug auf Deutsch, Mathematik und Englisch gelegt. In diesen Fächern wird zum Abschluss auch mündlich (D, E) und schriftlich (D, M, E) geprüft. Weiterer Schwerpunkt ist die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben im Rahmen der Fächer Wirtschaft/Technik/Soziales (Projektprüfung).
Durch die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Schlüsselkompetenzen) wird in der Mittelschule der Grundstein für lebenslanges Lernen gelegt. Der Mittlere-Reife-Zug verbindet diesen bewährten Ansatz mit einem erhöhten Anforderungsniveau und führt leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu einem mittleren Schulabschluss. Die Lerninhalte werden vertieft behandelt und ausgeweitet, die Kinder und Jugendlichen werden zu einem höheren Grad der Beherrschung der Lernziele geführt. Der Grad der Selbstständigkeit, die Komplexität der Aufgabenstellung und das Arbeitstempo sind höher.
Übertrittsvoraussetzungen Mittelschule
Übertritt in die M 7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.